Hinweisgeber- und Beschwerdeprozess bei der Assyst GmbH

Bei Assyst wollen wir rechtmäßiges und ethisch korrektes Verhalten sicherstellen. Dazu gehört auch die Aufklärung und Prävention von rechtswidrigem Verhalten.

Interne Meldestelle

Aus diesem Grund haben wir eine interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet. Damit setzen wir die rechtlichen Vorgaben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um und stellen eine Möglichkeit zur Aufklärung rechtswidrigen Verhaltens zur Verfügung.
Hinweisgeber bekommen die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen auf Verstöße nach § 2 HinSchG hinzuweisen – ganz im Sinne der europäischen Richtlinie, auf der das Hinweisgeberschutzgesetz beruht.

Für Sie heißt das

Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns in Kontakt treten, sind Sie als MitarbeiterIn genauso wie als BewerberIn oder GeschäftspartnerIn berechtigt, über den Assyst-Hinweisgeberkanal Verstöße zu melden. Dazu gehören auch Hinweise auf straf- und bußgeldbewehrte Verstöße sowie umweltbezogene Verstöße. Ihre Hinweise können Sie mündlich oder schriftlich – und selbstverständlich auch anonym – abgeben.

Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, klicken Sie bitte hier